AGB

Allgemeine Buchungsbedingungen 

1. Rücktritt vor der Reise

1.1) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Unterkunftspreis. Der Vermieter kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i Abs. 2 BGB folgende pauschalierte Entschädigung pro Person beanspruchen:– bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises– vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises– vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises– vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises– bei Nichtanreise (no show): 100 % des Reisepreises.
1.2)Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung.

2. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung.

3. Gewährleistung und Abhilfe

3.1) Ist die Unterkunftsleistung nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
3.2) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen dem Vermieter gegenüber – die Rüge ist ausschließlich zu richten an Ferienhaus Casa Rossa, 0049-170-7379744, info(at)ferienhaus-casa-rossa.de – anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine Gewährleistungsansprüche mehr stützen.
3.3) Dem Gast steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn er den Vermieter fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

4. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

4.1) Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB sowie die sonstigen vertraglichen Ansprüche auf Basis des geschlossenen Unterkunftsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
4.2) Die vertraglichen Ansprüche des Kunden gemäß Ziffer 4.1) verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.